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Buchungsbedingungen / Mietvertragsbedingungen

Sehr geehrte Kunden, die Firma "Brigitte Vacances" Inhaberin Brigitte Prankel, Fliederweg 5, D-90766 Fuerth, Tel: 0049-911-34049709, Fax: 0049-911-93276819 - nachstehend "BV" abgekürzt, ist als Ferienhausagentur für ausgesuchte Ferienobjekte in Frankreich tätig. Um Ihre Buchung reibungslos abzuwickeln und Ihren Urlaub optimal zu gestalten treffen wir mit Ihnen klare rechtliche Vereinbarungen in Form der nachfolgenden Buchungsbedingungen. Diese werden Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie daher diese Bedingungen sorgfältig durch.

1. Rechtsgrundlagen
1.1 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Gast und BV finden die Vorschriften der §§ 651a ff. Bürgerliches Gesetzbuch über den Pauschalreisevertrag unter besonderer Berücksichtigung des Mietvertragscharakters der Leistungen von BV Anwendung.
1.2 Im Rechtsverhältnis zum Eigentümer des Objekts ist BV Vermittler des Objekts.
1.3 Die mit dem Gast getroffenen vertraglichen Vereinbarungen gehen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften berührt werden, den gesetzlichen Bestimmungen vor.

2. Vertragsschluß
2.1 Buchungen sollen schriftlich mit dem Buchungsformular von BV erfolgen. Mit der Übersendung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars bieten alle im Formular aufgeführten Gäste BV den Abschluß des Vertrages auf der Grundlage der Ausschreibung und aller darin enthaltenen Hinweise sowie auf der Grundlage dieser Buchungsbedingungen verbindlich an.

2.2 BV erteilt zunächst eine vorläufige Buchungsbestätigung unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Buchung durch den Eigentümer des Objekts. Der Gast ist nach Erhalt der vorläufigen Buchungsbestätigung 4 Wochen an sein Vertragsangebot gebunden.

2.2 Der Vertrag wird mit der endgültigen Buchungsbestätigung durch BV, welche innerhalb von 4 Wochen nach Datum des Eingangs der Zahlung des Kunden erteilt wird, für BV und den Kunden verbindlich.

3. Anzahlung, Zahlung, Kaution, Nebenkosten
3.1 Mit der vorläufigen Buchungsbestätigung erhält der Gast einen Sicherungsschein, gemäß § 651 k Abs. 4 BGB. Dieser sichert die Zahlungen des Gastes entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ab.

3.2 Mit der vorläufigen Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises fällig und innerhalb von 7 Tagen bei BV eingehend zu bezahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

3.3 Falls zwischen Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast und dem Belegungsbeginn weniger als 40 Tage liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziff. 3.5 zu bezahlen.

3.4 Geht die Anzahlung bei BV nicht innerhalb dieser Frist ein, ist BV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Gast pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 5 dieses Vertrages zu berechnen.

3.5 Die Restzahlung ist spätestens 40 Tage vor Belegungsbeginn auf dem Konto von BV eingehend zu überweisen, da BV entsprechend frühzeitig Zahlungen an die Eigentümer zu leisten hat. Geht die Restzahlung bei BV nicht innerhalb dieser Frist ein, ist BV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Gast pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 5 dieses Vertrages zu berechnen. Soweit der Sicherungsschein übergeben und BV zur Leistungserbringung in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

3.6 Es ist eine Kaution zu entrichten. Soweit mit der Buchungsbestätigung nichts anderes mitgeteilt wird, ist die Kaution bei der Schlüsselübergabe vor Ort an den Eigentümer zu entrichten. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der Buchungsbestätigung an den Gast.

3.7 Nebenkosten werden nach Verbrauch abgerechnet. Sind die Nebenkosten im Preis enthalten (siehe hierzu die Angaben in der Preisliste), so beinhalten diese nicht die Kosten für Heizung, Kaminholz und Kurtaxe sowie den Strom-, Gas- und Wasserverbrauch, der über den gewöhnlichen Durchschnittsverbrauch nach Personenzahl hinausgeht.

4. Leistungen
4.1 Die von BV geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung ergibt, nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung und eventueller ergänzender Hinweise und Vereinbarungen.

4.2 Von der Leistungspflicht von BV nicht umfaßt sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens BV Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.

5. Rücktritt durch den Kunden
5.1 Der Gast kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Im eigenen Interesse des Gastes und aus Beweissicherungsgründen empfiehlt BV dringend, diesen Rücktritt BV gegenüber schriftlich zu erklären.

5.2 Im Falle des Rücktritts kann BV pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen mit der Maßgabe, daß es dem Gast unbenommen bleibt, BV nachzuweisen, daß keine oder geringere als die geltend gemachten Pauschalen angefallen sind:
a) Bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises
b) Bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises
c) Bei einem Rücktritt ab dem 29. Tage vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises.

5.3. BV behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Gast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

5.4 Bei Nichtanreise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung bleibt der Gast zur vollen Bezahlung verpflichtet. Bei späterer Anreise, bzw. früherer Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Dies gilt auch, falls der Gast unverschuldet, z.B. durch Krankheit, an der Inanspruchnahme der Leistung verhindert ist. Der Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung wird daher dringend empfohlen!

5.5 Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluß Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Belegungsdauer vorgenommen (Umbuchung) so erhebt BV, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, bis 60 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von EUR 100,- pro Umbuchung. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Rücktritt durch BV
6.1 BV oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Eigentümer, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein Gast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von BV, des Eigentümers oder eines örtlichen Beauftragten von BV nachhaltig stört oder wenn ein Gast sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere soweit, wenn trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird.

6.2 Kündigt BV in diesen Fällen, so behält BV den Anspruch auf den Gesamtpreis; BV muß sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die BV aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.

7. Besondere Pflichten des Kunden
7.1 Das Vertragsobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist BV, unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.

7.2 .Die Gäste sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln, und BV, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von BV alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.

7.3 Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

7.4 Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Mietobjektes, das bei seiner Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Die eventuell im Preis enthaltene oder in Auftrag gegebene End-Reinigung berücksichtigt nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte. Diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird vom Eigentümer oder seinem Vertreter die Reinigungszeit unter Zugrundelegung eines Stundensatzes von mindestens FRF 60 berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Gast ergeben, müssen vor Abreise an den Eigentümer oder seinen Vertreter bezahlt werden.

7.5 Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung mitgebracht werden. Art und Größe sind anzugeben.

7.6 BV teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall rechtzeitig anzuzeigen, für den Fall, daß der Eigentümer oder örtliche Bevollmächtigte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten. Das Objekt kann nicht vor dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt bezogen werden.

8. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Ausschlußfrist
8.1 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus § 651 d Abs. 2 BGB ist der Gast verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich BV und dem Eigentümer, bzw. örtlichen Beauftragten anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über Name, Anschrift und Rufnummer des Eigentümers, bzw. des örtlichen Beauftragten informiert BV in den Reiseunterlagen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2 Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den BV vertraglich einzustehen hat, sind die Gäste berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe von § 651 e BGB zu kündigen. Diese Kündigung setzt im Regelfall neben der Mängelanzeige mit Abhilfeverlangen eine Fristsetzung voraus, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach der Vorschrift des § 651 e Abs. 2 Satz 2 BGB entbehrlich.

8.3 Der Gast ist verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung gegenüber BV unter der oben bezeichneten Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend machen, werden, wenn der Gast ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

9. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von BV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Gesamtpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes von BV weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit BV für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Eigentümers als Leistungsträger verantwortlich ist.

10. Verjährung, Abtretungsverbot
10.1 Die Ansprüche des Gastes gegenüber BV, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung - verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und die Nebenpflichten aus dem Vertrag. Die gesetzliche Regelung des § 651 g Abs. 2 BGB, die ergänzend Anwendung findet, bleibt durch die vorstehende Bestimmung unberührt.

10.2 Eine Abtretung jedweder Ansprüche der Gäste im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Vertragsdurchführung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

10.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.

10.4 Der Gast kann BV ausschließlich an deren allgemeinen Gerichtsstand in Marburg verklagen.

10.5 Für Klagen von BV gegen den Gast wird als ausschließlicher Gerichtsstand Marburg vereinbart, soweit der Gast Vollkaufmann oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

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